Staplerfahrerausbildung.
Die BGV D27 richtet ihr Augenmerk direkt auf die
Sicherheitsbestimmungen des Flurförderzeuges. Die Grundlage
für die Ausbildung von Führern für Flurförderzeuge,
kurz Staplerfahrer, ist die BGG 925 „Ausbildung und Beauftragung
der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und
Fahrerstand“.
Nach der BGG 925 sollte sich die Stufe 1 „Allgemeine Ausbildung“ über mindestens 20 Lehreinheiten (je 45 Minuten) erstrecken – der theoretische Part sollte etwa die Hälfte der Zeit davon umfassen.
Das Führen von
kraftbetriebenen Flurförderzeugen ist, wie viele Unfälle
immer wieder bestätigen, eine gefährliche Arbeit.
Unqualifizierter Umgang mit den Geräten kann schwerwiegende
Konsequenzen für den Arbeitgeber, aber auch für den
Linienvorgesetzten und den Fahrer selbst haben. Das fängt bei
materiellen Schäden und Verletzungen an und hört bei
möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter noch nicht auf.
Eine gute Ausbildung ist also unabdingbar.
Anforderung |
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Allgemeine Ausbildung |
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Nachunterweisung / |
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(Stufe 1) |
jährliche Unterweisung |
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Mindestalter 18 Jahre (Ausnahmen zu |
X |
X |
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körperliche Eignung |
X |
X |
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geistige und charakterliche Eignung |
X |
X |
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Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge |
X |
X |
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Fähigkeit Signale zu erkennen, |
X |
X |
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Zuverlässigkeit, Verantwortungsbe- |
X |
X |
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Fahrerlaubnis gem. Straßenverkehrsgesetz |
nur, wenn Flurförderzeug auch im öffentlichen Straßenverkehr |
nur, wenn Flurförderzeug auch im öffentlichen Straßenverkehr |
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Fahrausweis (für Staplerfahrer) |
nein |
ja |
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Benutzung
von Fußschutz |
für den praktischen Teil |
nein |
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Thema |
Ausbildungsinhalte |
Zeit |
Theorie: Einsatz als Gabelstapler- fahrer |
• Einleitung • Persönliche Voraussetzungen • Ausbildung • Beauftragung, Fahrausweis, Betriebsanweisung • Fahren auf öffentlichen Straßen |
ca. 1,0 Std. |
Theorie: Verkehrswege |
• Tragfähigkeit des Untergrundes, Bodenunebenheiten und • Anforderungen an innerbetriebliche Verkehrswege, Ver- kehrswegbegrenzungen • Tore im Verkehrsweg, Kreuzungen, Beleuchtung • Freihalten der Verkehrswege |
ca. 1,0 Std. |
Theorie: Tragfähigkeit und Stand- sicherheit |
• Nenntragfähigkeit und tatsächliche Tragfähigkeit • Lastdiagramm • Standsicherheitsdreieck • Längs- und Querstabilität |
ca. 1,75 Std. |
Theorie: Lastaufnahmemittel und weitere Bauteile |
• Lastgabel und Anbaugeräte • Fahrerschutzdach, Lastschutzgitter, Wetterschutz • Fahrerrückhalteeinrichtung |
ca. 0,75 Std. |
Theorie: Lasten |
• Paletten und andere Lasten |
ca. 0,25 Std. |
Theorie: Fahrweise und
Lasten- |
• Richtige Fahrweise • Zustand der Last • Verfahren, Auf- und Abstapeln von Lasten • Regalein- und Auslagerung von Lasten • Transport langer Lasten • Sicht auf die Fahrbahn • Fahren auf schiefen Ebenen, Befahren von Aufzügen |
ca. 0,75 Std. |
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Theorie: Fahrzeugbe- und Fahrzeugentladungen |
• Ladebrücken, Laderampen • Lastkraftwagen, Wechselaufbauten, Sattelauflieger • Waggons |
ca. 0,5 Std. |
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Theorie: Personenbeförderung |
• Mitnahme von Personen • Auf- und Abwärtsfahren von Personen auf dem Lastaufnah- |
ca. 0,5 Std. |
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Theorie: Arbeitsbeginn
und Ar- |
• Prüfungen vor Arbeitsbeginn, Sachkundigen-Prüfungen • Abstellen des Fahrzeuges |
ca. 0,5 Std. |
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Theorie: sonstiges |
• Emissionen • Batterieladung • Ex-Bereiche • Merkregeln |
ca. 0,5 Std. |
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Theoretische Prüfung |
• Abnahme der Theorieprüfung |
ca. 1,5 Std. |
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Praxis: Fahrübungen und Fahrprüfung |
• Gewöhnung an den Gabelstapler - Fahren ohne und mit Last • Beherrschung des Gabelstaplers – Kurventechnik • Aufnehmen von Lasten in engen Gängen, Tordurchfahrten • Aufnehmen und Stapeln von Lasten mit möglichst wenig • Ein- und Ausstapeln an einem Palettenregal • Be- und Entladen von Eisenbahnwaggons über eine Rampe • Befahren einer schiefen Ebene / von schlechter Wegstrecke • Prüfungsfahrt |
U.a. Abhängig von der Anzahl der Teilnehmer und deren Mitarbeit ca. 7,0 Std. |
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Gesamtzahl der Ausbildungsstunden: |
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ca. 16 Stunden / ca. 21 UE |
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