Regalprüfung.

Regale oder Regalanlagen sind nützliche platzsparende Lagereinrichtungen, die regelmäßig kontrolliert werden müssen

 

Grundlagen der Regalprüfung

 

Im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten Regale und Regalanlagen sowie deren Einrichtungen als Arbeitsmittel. Somit muss gemäß §3 BetrSichV der Arbeitgeber auch für Regale eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Darüber hinaus muss gemäß §10 der BetrSichV, entsprechend den ermittelten Fristen, die Regale durch eine befähigte Person überprüft werden.

 

Grundsätzlich differenziert die DIN EN 15 635 die wöchentlich durchzuführenden Inspektionen durch den Sicherheitsbeauftragten und die sogenannten Experteninspektionen, die jährlich von einer fachkundigen Person durchgeführt werden muss.

Während Sie die wöchentliche Inspektion - sofern Sie geeignetes Personal beschäftigt haben - selbst durchführen können, sind für die Experteninspektion spezielle Fachkenntnisse erforderlich, über die nur Personen verfügen, die auf der Grundlage der DIN EN 15 635 ausgebildet wurden und darüber einen Prüfnachweis vorlegen können.


Diese Prüfungen dürfen nur durch fachkundiges Personal ausgeführt werden!

 






Regale müssen regelmäßig überprüft werden.
AGS Heyen · 31840 Hessisch Oldendorf · Am Steinbrink 1 · Telefon 0 51 52 . 9 79 02 06 · Telefax 0 51 52 . 9 79 02 08 · info[at]ags-heyen.de  |  Impressum | Datenschutz


Start          Arbeit          Gesundheit          Sicherheit          Einflussfaktoren           Kontakt