Regalprüfung.
Regale oder Regalanlagen sind nützliche platzsparende Lagereinrichtungen, die regelmäßig kontrolliert werden müssen
Grundlagen der Regalprüfung
Im Sinne der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten Regale und Regalanlagen
sowie deren Einrichtungen als Arbeitsmittel. Somit muss gemäß §3 BetrSichV
der Arbeitgeber auch für Regale eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Darüber hinaus muss gemäß §10 der BetrSichV, entsprechend den ermittelten
Fristen, die Regale durch eine befähigte Person überprüft werden.
Grundsätzlich differenziert die DIN EN 15 635 die wöchentlich durchzuführenden Inspektionen durch den Sicherheitsbeauftragten und die sogenannten Experteninspektionen, die jährlich von einer fachkundigen Person durchgeführt werden muss.
Während Sie die wöchentliche Inspektion - sofern Sie geeignetes Personal beschäftigt haben - selbst durchführen können, sind für die Experteninspektion spezielle Fachkenntnisse erforderlich, über die nur Personen verfügen, die auf der Grundlage der DIN EN 15 635 ausgebildet wurden und darüber einen Prüfnachweis vorlegen können.
Diese Prüfungen
dürfen nur durch fachkundiges Personal ausgeführt werden!