Die arbeitsmedizinische Betreuung umfasst die Betriebsärzte/Ärztinen (BA), die Betriebssanitäter/-innen und die Ersthelfer/-innen im Unternehmen. Sie sichert zusammen mit der sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) und den Sicherheitsbeauftragten die fachliche Qualität und die Wirksamkeit der gesetzlichen Aufgaben im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Unternehmer/Arbeitgeber in allen relevanten Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu unterstützen und zu beraten, geeignete Maßnahmen anzuregen und durchzuführen.
Wann und in welchem Umfang Betriebsärzte zu bestellen sind, das ist im Arbeitssicherheitsgesetz (§ 2) und in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 2 festgelegt: