Bild: mit freundlicher Genehmigung der Gloria GmbH

 

Brandschutz.

Lange wurde daran gearbeitet, die Veröffentlichung mehrfach verschoben, nun ist sie da:
die ASR A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ wurde am 3.12.2012 veröffentlicht. Sie gibt mit den anderen Regeln den anerkannten Stand der Technik und sonstige arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Betreiben und einrichten von Arbeitsstätten wieder.

 

Die ASR A2.2 ist wie folgt aufgebaut:

1. Zielstellung
2. Anwendungsbereich
3. Begriffsbestimmungen
4. Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln
5. Ausstattung von Arbeitsstätten
6. Betrieb
7. Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen

In der ASR A 2.2 wird die Grundausstattung aller Arbeitsstätten und zusätzlichen Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung beschrieben. Dabei wir zwischen normaler und erhöhter Brandgefährdung unterschieden.

Die Grundausstattung basiert auf eine normale Brandgefährdung bei Arbeitsstätten. Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn aus der Gefährdungsbeurteilung die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte mit einer Büronutzung vergleichbar sind.

Eine erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn Stoffe mit erhöhter Entzündbarkeit (siehe Gefahrstoffkataster)  vorhanden sind, durch betriebliche Verhältnisse große Möglichkeiten für eine Brandentstehung gegeben sind, brandgefährliche Arbeiten oder Verfahren angewendet werden (Schweißen, Löten, Flammarbeiten) und in der Anfangsphase des Brandes mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist.


Bei erhöhter Brandgefährdung sind zusätzlich zur Grundausstattung Maßnahmen durchzuführen, wie z.B. die Bereitstellung eines Feuerlöschers an besonders gefährdeten Arbeitsplätzen, die Forderung des Einsatzes von Löschanlagen oder die Ausrüstung mit Brandmeldeanlagen. Hier weicht die ASR A 2.2 deutlich von der ASR 13/1,2, die eine Verdopplung bzw. Verdreifachung der Feuerlöscheinheiten fordert.

Eine wesentliche Veränderung ist die Festlegung der maximalen Entfernung von 20 Meter von jeder Stelle der Arbeitsstätte zum nächstgelegenen Feuerlöscher.

Der Begriff des Brandschutzhelfers wird neu eingeführt. Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel wird 5% der Beschäftigten als ausreichend angesehen. Neben der theoretischen ist auch eine praktische Übung erforderlich und die Unterweisungsinhalte sind festgeschrieben.


Die Ermittlung der Anzahl der Feuerlöscher ist wie folgt vorzunehmen:
1. Ermittlung der vorhandenen  Brandklassen nach Tabelle.
2. Ermittlung der Brandgefährdung gemäß Gefährdungsbeurteilung
3. Ermittlung der Löschmitteleinheiten in Abhängigkeit der Fläche für die Grundausstattung nach Tabelle
4. Festlegung der für die Grundausstattung notwendigen Feuerlöscher nach Tabelle
5. Festlegung von zusätzlichen Maßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung

 

In der ASR A2.2 sind Beispiele aufgeführt, die bei der Anwendung helfen sollen.

 

Diese Regel setzt den Trend fort, von starren Regeln abzuweichen und mehr auf betriebsspezifische Belange einzugehen. Dabei trägt der Betreiber einer Arbeitsstätte (Unternehmer) die ganze Verantwortung für Sicherheit und Schutz der Beschäftigten. Der Verweis auf andere Verordnungen und Regeln (TRGS 400, “Gefährdungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“, TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ und Arbeitsstättenverordnung) unterstreicht dies.

 

Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und betriebliche Sicherheit werden enger miteinander verzahnt.

 

Setzen Sie diese Regeln zeitnah um!

 

Gerne helfen wir Ihnen beim Aufbau einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung und Gefahrstoffverzeichnisses. Wir sorgen für eine rechtsichere Dokumentation und reduzieren ihr Haftungsrisiko.

 

Mehr Informationen zu den neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) finden Sie unter

www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html.

 

 






30 % aller Brände wird durch Elektrogeräte ausgelöst.

Ein Brand kann verheerende Folgen haben.

Lassen Sie es nicht so weit kommen.
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