Bild: mit freundlicher Genehmigung der Gloria GmbH

 

Elektrogeräteprüfung.

Auch Sie haben in Ihrem Unternehmen einige Elektrogeräte z.B. Computer, Drucker oder Kaffemaschine und bestimmt auch Verlängerungskabel oder Mehrfachsteckdosen.

 

BGV A3 -elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BetrSichV, TRBS, DIN VDE 0701-0702

 

Die gesetzlichen Anforderungen
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren bisher in der BGV A3 und der DIN VDE 0701-0702 starr festgelegt. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) lösen die Verordnungen der Berufsgenossenschaften ab. Für den Prüfer ergeben sich dadurch größere Freiheiten. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung legt der Prüfer die jeweiligen Prüffristen für den Arbeitsplatz fest. Dies bedeutet zwar einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes, gleichzeitig aber auch eine größere Eigenverantwortung mit allen daraus folgenden Konsequenzen.

 

Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV, TRBS 1111

Die gesetzlichen Anforderungen
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu, zu ermitteln, ob Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bestehen und diese zu bewerten. Auf dieser Grundlage hat er die notwendigen Maßnahmen zu treffen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Diese Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG wird durch die Anforderungen der BetrSichV für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln konkretisiert.

 

Elektrische Medizingeräte- und Pflegebettenprüfung nach BGV A3, DIN VDE 0751-1

Die gesetzlichen Anforderungen                                                                                                                                                             Die Prüfungen der elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0751-1, DIN VDE 0701-0702 und BGV A3 von speziell ausgebildeten Personal durchgeführt werden, das einer ständigen Weiterbildung unterliegt. Weiterhin dürfen für diese Prüfungen nur zugelassene, geprüfte und kalibrierte Messgeräte zum Einsatz kommen.

 

Jeder, der auf Grund seiner Qualifikation oder seiner technischen Ausstattung nicht in der Lage ist, die Dokumentation zu den o. g. Prüfungen und Maßnahmen sachgerecht durchzuführen ist gut beraten, die Hilfe qualifizierter Fachleute in Anspruch zu nehmen. Das Haftungsrisiko ist ansonsten nicht kalkulierbar. Der Betreiber ist für den Betrieb verantwortlich!


Diese Prüfungen dürfen nur durch fachkundiges Personal ausgeführt werden!

 

Unsere qualifizierten Kooperationspartner prüfen gerne auch Ihre Anlagen und Betriebsmittel.

 

Mehr Informationen zu den neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) finden Sie unter

www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html.

 

 

 






30 % aller Brände wird durch Elektrogeräte ausgelöst.

Ein Brand kann verheerende Folgen haben.

Lassen Sie es nicht so weit kommen.
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