Bild: mit freundlicher Genehmigung der Gloria GmbH
Elektrogeräteprüfung.
Auch Sie haben in
Ihrem Unternehmen einige Elektrogeräte z.B. Computer, Drucker oder Kaffemaschine
und bestimmt auch Verlängerungskabel oder Mehrfachsteckdosen.
BGV A3 -elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BetrSichV, TRBS, DIN VDE 0701-0702
Die gesetzlichen
Anforderungen
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester
Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht. Der Gesetzgeber hat
diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209
Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren bisher in der
BGV A3 und der DIN VDE 0701-0702 starr festgelegt. Die
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die
Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) lösen die
Verordnungen der Berufsgenossenschaften ab. Für den Prüfer ergeben sich
dadurch größere Freiheiten. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung legt der
Prüfer die jeweiligen Prüffristen für den Arbeitsplatz fest. Dies bedeutet
zwar einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen
Arbeitsschutzes, gleichzeitig aber auch eine größere Eigenverantwortung mit
allen daraus folgenden Konsequenzen.
Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV, TRBS 1111
Die gesetzlichen Anforderungen
Das
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu, zu
ermitteln, ob Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
bestehen und diese zu bewerten. Auf dieser Grundlage hat er die notwendigen
Maßnahmen zu treffen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Diese
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG wird durch die Anforderungen der
BetrSichV für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
konkretisiert.
Elektrische Medizingeräte- und Pflegebettenprüfung nach BGV A3, DIN VDE 0751-1
Die gesetzlichen Anforderungen Die Prüfungen der elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0751-1, DIN VDE 0701-0702 und BGV A3 von speziell ausgebildeten Personal durchgeführt werden, das einer ständigen Weiterbildung unterliegt. Weiterhin dürfen für diese Prüfungen nur zugelassene, geprüfte und kalibrierte Messgeräte zum Einsatz kommen.
Jeder, der auf Grund seiner Qualifikation oder seiner technischen Ausstattung nicht in der Lage ist, die Dokumentation zu den o. g. Prüfungen und Maßnahmen sachgerecht durchzuführen ist gut beraten, die Hilfe qualifizierter Fachleute in Anspruch zu nehmen. Das Haftungsrisiko ist ansonsten nicht kalkulierbar. Der Betreiber ist für den Betrieb verantwortlich!
Diese Prüfungen
dürfen nur durch fachkundiges Personal ausgeführt werden!
Unsere qualifizierten
Kooperationspartner prüfen gerne auch Ihre Anlagen und Betriebsmittel.
Mehr Informationen zu den neuen
Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) finden Sie unter
www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html.