Erfolgsfaktor Fachwissen.
Am 1. Januar 2011 trat die neue DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in Kraft und ersetzte die BGV A2, die bisher die Betreuung im Arbeits- und Gesundheitsschutz regelte. Ganz gleich, ob kleines Verwaltungsbüro mit wenigen Mitarbeitern oder ein großer Industriebetrieb - jedes Unternehmen muß eine Beratung nachweisen, bei der die Einsatzzeiten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt werden
Schwerpunkt Leistung
Die alte Verordnung sah starre Einsatzzeiten vor (z. B. gewerbliche
Arbeitnehmerüberlassung: 3 Stunden Sicherheitsfachkraft und 0,8 Stunden
Arbeitsmediziner pro Jahr und Mitarbeiter), eine spezifische Differenzierung
fand nicht statt. Die DGUV Vorschrift 2 legt den Schwerpunkt nunmehr auf einen
systematischen Arbeitsschutz – nicht Zeiten, sondern Inhalte stehen im Vordergrund.
Der Unternehmer entscheidet zusammen mit den Arbeitsschutzakteuren, wie Arbeitssicherheit im Unternehmen gewährleistet wird.
Wie so oft heißt es nun:
weniger Regeln – mehr Entscheidungfreiraum – mehr Verantwortung für den
Unternehmer!
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
In der Berufsgenossenschaftlichen Information BGI 838 werden die Tätigkeiten in einem PDCA (Plan-Do-Check-Act)-Prinzip beschrieben: