Erfolgsfaktor Fachwissen.

 

Am 1. Januar 2011 trat die neue DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ in Kraft und ersetzte die BGV A2, die bisher die Betreuung im Arbeits- und Gesundheitsschutz regelte.  Ganz gleich, ob kleines Verwaltungsbüro mit wenigen Mitarbeitern oder ein großer Industriebetrieb -  jedes Unternehmen muß eine Beratung nachweisen, bei der die Einsatzzeiten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt werden

 

 

Schwerpunkt Leistung

 
Die alte Verordnung sah starre Einsatzzeiten vor (z. B. gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung: 3 Stunden Sicherheitsfachkraft und 0,8 Stunden Arbeitsmediziner pro Jahr und Mitarbeiter), eine spezifische Differenzierung fand nicht statt. Die DGUV Vorschrift 2 legt den Schwerpunkt nunmehr auf einen systematischen Arbeitsschutz – nicht Zeiten, sondern Inhalte stehen im Vordergrund. 

 

 

Der Unternehmer entscheidet zusammen mit den Arbeitsschutzakteuren, wie Arbeitssicherheit im Unternehmen gewährleistet wird. 

 

Wie so oft heißt es nun: weniger Regeln – mehr Entscheidungfreiraum – mehr Verantwortung für den Unternehmer!

 

Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

In der Berufsgenossenschaftlichen Information BGI 838  werden die Tätigkeiten in einem PDCA (Plan-Do-Check-Act)-Prinzip beschrieben:

  1. 1. Analyse des Arbeitssystems oder der Einheit
  2. 2. Beurteilung der Gefährdungen, die in der Analyse festgestellt wurden
  3. 3. Setzen von Schutzzielen
  4. 4. Entwicklung von Lösungsalternativen nach dem TOP-Prinzip
  5.      ( = technische Lösungen vor organisatorischen bzw. persönlichen Maßnahmen)
  6. 5. Vorschläge zu geeigneten Lösungen (Entscheidung liegt beim Unternehmer)
  7. 6. Durch- und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen
  8. 7. Kontrolle der Wirksamkeit der Lösung


 

 






Wir stellen Ihnen eine
Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Sie berät.

Jeder Kunde bekommt bei uns einen festen Ansprechpartner

Damit Sie  frei für Ihre eigentlichen Aufgaben sind.
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